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Kostenübernahme für die Kinderbetreuung
Vom Jugendamt werden auf Antrag die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen bzw. die Kosten der Betreuung in Form der Kindertagespflege übernommen, wenn u. a. das monatliche Familieneinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Sollten diese überschritten werden, ist ggf. ein Zuschuss zum Beitrag möglich.
Es empfiehlt sich, zunächst telefonischen Kontakt mit dem Jugendamt aufzunehmen.
Die Förderung des Besuches einer Kindertageseinrichtungen und der Betreuung in Kindertagespflege ist immer erst ab dem Monat des Antragseingangs möglich.
Informationen zur Förderung des Elternbeitrags bzw. der Kosten der Tagespflege erhalten Sie hier:
Stadtjugendamt Bamberg, Abt. Kindertagesbetreuung
Landratsamt Bamberg, Fachbereich 22 Jugend und Familie
Förderung Kinderbetreuung
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