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Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln

Eine vollständige Befreiung von der Zuzahlung zu Arznei- und Heilmitteln ist mit der Gesundheitsreform zum 1.1.2004 entfallen. Seitdem gilt: Versicherte müssen bei allen Leistungen 10 % der Kosten selbst tragen – mindestens 5 €, höchstens 10 €, liegen die Kosten unter 5 €, zahlen Sie den tatsächlichen Preis des verordneten Medikaments.

Kinder und Jugendliche sind bis zum 18. Lebensjahr generell von der Zuzahlungspflicht befreit.

Damit durch die Zuzahlungen niemand finanziell überfordert wird, gibt es einkommensabhängige Belastungsgrenzen, d. h., der zugemutete Eigenanteil ist je nach Familiengröße unterschiedlich. Die Zuzahlungen für Erwachsene beschränken sich auf:

  • höchstens 2 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens* bzw.
  • höchstens 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens* für chronisch Kranke. Die 1%-Grenze gilt für die ganze Familie.

Wichtig ist es daher, die Belege aller Zuzahlungen zu sammeln und zusammenzuzählen. Wird die Belastungsgrenze bereits vor Ablauf eines Kalenderjahres erreicht, stellt die Krankenkasse eine Bescheinigung darüber aus, dass für den Rest des Jahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten sind.

Wird die Belastungsgrenze mit großer Wahrscheinlichkeit überschritten (z.B. bei
chronischer Erkrankung) ist es möglich sich diese von den Krankenkassen ausrechnen zu lassen, den Eigenbeitrag im Voraus zu zahlen und für das Jahr von Zuzahlungen befreit zu sein.

 

Befreiung von Fernsehen- und Rundfunkgebühren

Von der Rundfunkgebührenpflicht können befreit werden: Empfängerinnen von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Empfängerinnen von Hilfe zur Pflege oder von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichgesetz sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Befreit werden können auch Empfängerinnen von BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld, die nicht bei ihren Eltern leben. Befreiungen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich für Menschen mit Handicap. Befreit werden können ebenfalls Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben. Die Befreiung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Sie wird erstmals im Monat nach der Antragstellung wirksam (rückwirkend werden keine Gebühren erstattet) und muss in bestimmten zeitlichen Abständen neu beantragt werden.

Infos und Lesetipps:

Anträge werden hier bearbeitet:

  • Stadt Bamberg, Amt für Soziale Angelegenheiten
  • Landkreis Bamberg, Städte, Märkte und Gemeinden

Sozialtarif der Telekom

Der Sozialtarif kann beantragt werden von Telekom-Kunden, ie

  • wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind
  • BAföG-Empfänger sind
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert (Grad der Behinderung von mindestens 90 %) sind

Mit der Befreiung oder dem Ausweis (bei Behinderten mit RF-Stempel) wenden
Sie sich an den T-Punkt-Laden. Dort erhalten Sie auch nähere Auskunft über
Voraussetzungen und Pfl ichten sowie über die Höhe des Rabatts:

T-Punkt-Laden
(Adresse siehe Telefonbuch)

 

Weitere Vergünstigungen

Bildungspaket  s. dort

Bezieher von Sozialhilfe und Arbeitslosengeld können unter Vorlage des entsprechenden aktuellen Sozialleistungsbescheides oder des Sonderausweis der Stadt Bamberg, den Bamberger Bürgerinnen bei der Infothek im Rathaus Maxplatz erhalten, Sonderkonditionen

  • Hallenbad und Freibäder der Stadt Bamberg
  • Stadtbücherei Bamberg
  • E.T.A.-Hoffmann-Theater
  • Volkshochschulen in der Stadt und im Landkreis Bamberg
  • Musikschulen der Stadt und des Landkreises

Kinderreiche Familien (ab 3 kindergeldberechtigten Kindern) erhalten bei den städtischen Freibädern und im städt. Hallenbad – unabhängig vom Einkommen – Vergünstigungen. Vorzulegen ist eine „Kinderreichenbescheinigung“, die für Bamberger Bürgerinnen bei der Infothek im Rathaus Maxplatz ausgestellt wird.

Manche Gemeinden im Landkreis bieten für ihre gemeindeeigenen Einrichtungen (z. B. Freibad) Sondertarife für Familien mit geringem Einkommen, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben. Fragen Sie nach!

Weitere Informationen und Bescheinigungen erhalten Sie hier:

  • Stadt Bamberg, Infothek der Stadt Bamberg
  • Landkreis Bamberg
    Wenden Sie sich bitte an die Verwaltung der Städte, Märkte und Gmeinden Ihres Wohnsitzes.

Infos und Lesetipps:

  • Faltblatt "Vergünstigungen für kinderreiche Familien", erhältlich in der Infothek der Stadt Bamberg
  • www.familienbeirat-bamberg.de

Günstige Einkaufsmöglichkeiten für Familien

Der Arbeitskreis „Alleinerziehenden Arbeit Bamberg“ hat ein übersichtliches Faltblatt herausgegeben, auf dem Sie Hinweise auf günstige Einkaufsmöglichkeiten für Windeln, Babyartikel, Lebensmittel, Secondhand-Kleidung, Möbel und Haushaltsgeräte finden (Schnäppchenführer).

Die Termine für Kindergartenbasare werden im Internet auf dem Familienportal der Familienregion Bamberg veröffentlicht: www.bamberg-familienfreundlich.de/kindergartenbasare.html

Gebrauchte Damen-, Herren- und Kinderkleidung uvm. gibt es im Schnäppchentreff der Kolping-Dienstleistungs GmbH.

Ab Herbst 2011 gibt es auf der Internetplattform der Familienregion Bamberg eine Tausch- und Verschenkbörse für Familien (www.bamberg-familienfreundlich.de/tauschboerse.html ).

Infos und Lesetipps:

Adressen zum Thema

DetailsEinrichtungAbteilungOrt
Schnäppchentreff - Günstiger GebrauchtwarenverkaufBamberg
Stadt BambergAmt für Soziale AngelegenheitenBamberg



Vergünstigungen

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AKTUELLES

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Ermäßigte Eintrittspreise für Familien auf der Landesgartenschau


Kostenlose Tauschbörse für alle

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