Sie befinden sich hier: Geld & Einkaufen / Finanzielle Förderungen / Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss /
Unterhalt
Unterhalt für den alleinerziehenden Elternteil
Eltern eines Kindes haben grundsätzlich gegenseitige Unterhaltsansprüche, wenn sie miteinander verheiratet sind oder waren, an erster Stelle steht aber der Kindesunterhalt. Leben Sie in Trennung und ist keine private Einigung möglich, wird auf Antrag beim Familiengericht über die Höhe des Unterhalts entschieden.
Ist ein Kind geboren, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, so hat der alleinerziehende Elternteil, der wegen der Betreuung des Kindes nicht berufstätig sein kann, grundsätzlich Anspruch auf Betreuungsunterhalt für die Dauer von drei Jahren bzw. bis zum Erreichen des Kindergartenalters des Kindes; wenn es die Belange des Kindes erfordern, auch darüber hinaus.
Konkrete Auskünfte erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts:
Amtsgericht Bamberg – Rechtsantragsstelle
Eine Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeit bietet auch das Jugendamt.Infos und Lesetipps:
Broschüre "Unterhaltsvorschuss"
ISUV Interessenverband Unterhalt und Familienrecht www.isuv.de
Kindern steht bei der Trennung und Scheidung ihrer Eltern Unterhalt zu. Das neue Unterhaltsrecht stellt die Kinder an die erste Stelle der Unterhaltsberechtigten. An zweiter Stelle stehen alle Mütter und Väter, die Kinder betreuen - unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.
Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei
der Geltendmachung von Unterhalts- bzw. Unterhaltsersatzansprüchen ihrer minderjährigen Kinder wie auch bei der Ausübung der Personensorge. Eine Beistandschaft beim Jugendamt kann das Recht auf Unterhalt Ihres minderjährigen Kindes sichern.Beim Kindesunterhalt kann Hilfe durch die Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht Bamberg, durch RechtsanwältInnen oder durch die Jugendämter in Anspruch genommen werden.
Bereits während Ihrer Schwangerschaft haben Sie als Mutter zur Vaterschaftsfeststellung und zur Sicherung des Unterhalts für sich und das Kind Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt.
Sofern Sie noch minderjährig sind, wird das Jugendamt gesetzlicher Amtsvormund für Ihr Kind.
Als Richtlinie für den zu zahlenden Unterhalt gilt in erster Linie die „Düsseldorfer Tabelle“. Diese staffelt den Unterhaltsbetrag nach Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes. In Ergänzung zur „Düsseldorfer Tabelle“ gelten in Bayern und Baden-Württemberg die „Süddeutschen Leitlinien“, die Einzelheiten zur Handhabung der Düsseldorfer Tabelle regeln und zur Berechnung des Kindesunterhalts dienen.
Bei Fragen zum Unterhalt wird Ihnen hier weitergeholfen:
RechtsanwältInnen (Adressen siehe Gelbe Seiten)Stadtjugendamt Bamberg , Sachgebiet 512
Landratsamt Bamberg, Fachbereich Jugend und Familie
Ansprechpartner: Herr Leithner (0951) 85-541Infos und Lesetipps:
www.olg-duesseldorf.de (Düsseldorfer Tabelle)
Unterhaltsvorschuss
Wenn Sie von dem unterhaltspflichtigen Elternteil keinen, unregelmäßig oder nur teilweise Unterhalt in ausreichender Höhe für Ihr Kind erhalten, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss stellen. Rechtsgrundlage ist das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG).
Voraussetzungen:
- Sie sind alleinerziehend und leben mit Ihrem Kind zusammen.
- Ihr Kind hat das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Höhe und Dauer:
- Für Kinder unter 6 Jahren: 133 €
- Für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren: 180€
Unterhaltsvorschuss wird längstens 72 Monate (6 Jahre) gewährt. Die Zahlung endet, sobald Ihr Kind 12 Jahre alt ist – auch dann, wenn Sie die volle Bezugsdauer von 72 Monaten nicht ausgeschöpft haben.
Ab 2010 gelten folgende Höhen:
- für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres 317 Euro
- für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres 364 Euro und
- für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 426 Euro.
Auskünfte und Anträge erhalten Sie hier:
Stadtjugendamt Bamberg
Meixner Stefanie, Sachbearbeiterin UVG ( A-D )
Tel (0951) 871593, Fax (0951) 871962andrea.hofmann(at)stadt.bamberg.de
Saloman Johannes, Sachbearbeiter UVG ( E-Mi )
Tel (0951) 871535, Fax (0951) 871962johannes.saloman(at)stadt.bamberg.de
Müller Franziska, Sachbearbeiterin UVG ( Mj-Z )
Tel (0951) 871534, Fax (0951) 871962susanne.edling(at)stadt.bamberg.de
Kreisjugendamt Bamberg
Martin, Beate, Sachbearbeiterin UVG ( A-Fi)
Tel (0951) 85-552, Fax: (0951) 85-8552beate.martin(at)lra-ba.bayern.de
Zimmer: Nr. 110, 1. StockKestel, Angela, Sachbearbeiterin UVG ( Fj - Me)
Tel (0951) 85-599, Fax: (0951) 85-8599angela.kestel(at)lra-ba.bayern.de
Zimmer: Nr. 116, 1. StockFischer, Margit, Sachbearbeiterin UVG (Mf-Schh)
Tel (0951) 85-388, Fax: (0951) 85-8388margit.fischer(at)lra-ba.bayern.de
Zimmer: Nr. 112, 1. StockArras, Ronald, Sachbearbeiter UVG ( Schi - Z)
Tel (0951) 85-536, Fax: (0951) 85-8536Ronald.arras(at)lra-ba.bayern.de
Zimmer: Nr. 116, 1. StockInfos und Lesetipps:
Die Broschüre "Der Unterhaltsvorschuss"
Unterhalt, Unterhaltsvorschuss
103
Ermäßigte Eintrittspreise für Familien auf der Landesgartenschau
Der Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg wird neu gewählt. Das erste Mal wurde das...
Staatssekretär Josef Hecken und DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann eröffnen Unternehmenstag...