Sie befinden sich hier: Geld & Einkaufen / Finanzielle Förderungen / Verfahrenskostenhilfe /
Verfahrenskostenhilfe
Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, beantragt Ihre Anwältin Prozesskostenhilfe, durch die – nach Bewilligung – Ihre Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise übernommen werden. Die Gewährung der Prozesskostenhilfe ist einkommens- und erfolgsabhängig. Sollten Sie den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltsgebühren des Gegners auch dann bezahlen, wenn Ihnen Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist.
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier:
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Amtsgericht Bamberg – Rechtsantragsstelle
Infos und Lesetipps:
- Info-Blätter „Beratungshilfe“, „Prozesskostenhilfe“; erhältlich beim Amtsgericht
- Beratungskosten:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/beratunshilfe/index.php- Verfahrenskosten:
http://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/prozesskostenhilfe/zp1a_famfg.pdf
Prozesskostenhilfe, Verfahrenskostenhilfe
105
Ermäßigte Eintrittspreise für Familien auf der Landesgartenschau
Der Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg wird neu gewählt. Das erste Mal wurde das...
Staatssekretär Josef Hecken und DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann eröffnen Unternehmenstag...