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Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten
Auskünfte zum Mietrecht erhalten Sie beim Mieterverein, wenn Sie dort Mitglied sind. Die Aufnahmegebühr beträgt 11 €, der Jahresbeitrag 51 € (inkl. Rechtschutz für Mietrecht); es ist eine Kündigungsfrist von 2 Jahren einzuhalten.
Um weitere Auskünfte zu erhalten, wenden Sie sich bitte an diese Stellen:
- Mieterverein Bamberg e.V. Rechtsberatung
- Amtsgericht Bamberg – Rechtsantragsstelle
Wohnrecht bei Trennung und Scheidung
Wenn Sie sich trennen oder scheiden lassen, ist zu prüfen, wer aus der Wohnung
ausziehen muss. Bei Ehepaaren ist das Wohnrecht zunächst für beide Partner geschützt. Es gibt keine Möglichkeit, dem anderen zu kündigen, unabhängig davon, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Den Ehepartnern wird zugemutet, innerhalb der Wohnung getrennt zu leben. Wenn dies nicht möglich ist, können Sie beim Familiengericht über die Rechtsantragsstelle (Adresse siehe Adressverzeichnis) oder über eine Rechtsanwältin einen Antrag auf die Zuweisung der Wohnung stellen.Eine Anwaltssuche für Bamberger Anwälte finden Sie auf der Website des Anwaltsvereins Bamberg e.V.
Mietrechtsberatung, Wohnrechtsberatung
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