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Kindergeld

Das Kindergeld ist seit 1996 Teil des Familienleistungsausgleichs. Das heißt, ein Kind wird steuerlich entweder über Freibeträge oder über das gezahlte Kindergeld berücksichtigt. Das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Regelung, welche in den meisten Fällen das Kindergeld darstellt.
Kindergeld wird für alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, in besonderen Fällen (z. B. Ausbildung) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Bei einem eigenen Einkommen des volljährigen Kindes ab 8.004 € netto im Kalenderjahr entfällt das Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes ist einkommensunabhängig. Die Auszahlung erfolgt monatlich und beträgt:

  • je 184 €   für das erste und zweite Kind,
  • je 190 €   für das dritte Kind,
  • je 215 €   für jedes weitere Kind.

Anspruch auf Kindergeld bzw. den Kinderfreibetrag haben grundsätzlich die Eltern bzw. ein Elternteil und nicht das Kind. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II (ALG II) wird das Kindergeld als Familieneinkommen berücksichtigt. Für behinderte Kinder kann Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.

Infos und Lese- und Linktipps:

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