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Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag berechnet sich aus dem sog. Existenzminimum und somit aus dem Grundbedarf eines Kindes. Er beträgt je Elternteil 2184 EUR und 4368 EUR für zusammenveranlagte Elternteile. Der Kinderfreibetrag steht beiden Eltern je zur Hälfte zu. Er entspricht dem Mindestbedarf eines Kindes für Unterhalt.
Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Dieser Freibetrag steht ebenfalls beiden Eltern je zur Hälfte zu und beträgt je Elternteil 1320 EUR und 2640 EUR für zusammenveranlagte Elternteile.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Die Kinderfreibeträge kommen nur dann zum Ansatz, wenn sie günstiger als das Kindergeld sind. Das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Regelung, welche in den meisten Fällen das Kindergeld darstellt.

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