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Staatliche Wohnraumförderung

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm und Bayerisches Wohnungsbauprogramm (sog. „Staatliches Darlehen“):
Der Freistaat Bayern fördert im Bayerischen Wohnungsbauprogramm und im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm den Neubau sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum. Die Förderfähigkeit ist unter anderem abhängig von folgenden Faktoren:

  • die soziale Dringlichkeit
  • die Anzahl der Kinder und
  • das Gesamteinkommen der Familie

Beide Förderprogramme können auch in Kombination beantragt werden. Im Bayerischen Wohnungsbauprogramm gibt es für jedes Kind einen Kinderzuschuss in Höhe von 1.500,00 €.

Leistungsfreies Darlehen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung:

Es wird hier die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert. Als bauliche Maßnahmen können z. B. eine ebenerdige Dusche oder der Einbau eines Treppenliftes gefördert werden. Bei der Förderung handelt es sich um ein leistungsfreies Darlehen von höchstens 10.000,00 €. Das Darlehen wird nach 5-jähriger Belegungsbindung des geförderten Objektes erlassen. Die Voraussetzung für eine Förderung ist die Einhaltung einer Einkommensgrenze.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Förderprogramme keinen Rechtsanspruch beinhalten.

Für weitere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das:Stadt Bamberg - Bauordnungsamt – Wohnungsbauförderung
Frau Haupt, Tel. (0951)87-1672
verena.haupt(at)stadt.bamberg.de   
Es wird empfohlen, vor Antragstellung telefonisch einen Beratungstermin zu vereinbaren, um die Einhaltung der Einkommensgrenze zu ermitteln

Landratsamt Bamberg - Fachbereich Wohnungsbauförderung,
Frau Einwich, Tel. (0951)85-435
Herr Wächtler, Tel. (0951)85-434

Infos und Lesetipps:

Förderung der Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogrammes wird die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert.

Als Fördergegenstände kommen hier beispielsweise in Betracht:

  • ­der Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen,
  • ­der Einbau eines Aufzuges, eines Treppenliftes oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer,
  • ­die Beseitigung von Barrieren innerhalb und außerhalb der Wohnung.

 

Förderfähig sind die Gesamtkosten der baulichen Maßnahme. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Baudarlehen (im Ergebnis einem Zuschuss) von höchstens 10.000 € je Wohnung.

Bestimmte Einkommensobergrenzen sind einzuhalten. Mit den zu fördernden Maßnahmen darf erst nach Erhalt der Förderzusage, ersatzweise einer Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, begonnen werden.

 

Für weitere Informationen und zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an das:

  • Stadt Bamberg
    Baureferat/Bauordnungsamt
    Frau Haupt
    Untere Sandstraße 34
    96049 Bamberg
    Tel.: 0951/87-1672
    E-Mail: verena.haupt(at)stadt.bamberg.de

  • Landratsamt Bamberg
    Fachbereich 41.2 Wohnungsbauförderung,
    Herr Wächtler, Tel (0951) 85-434 oder
    Frau Einwich, Tel (0951) 85-435 


Adressen zum Thema

DetailsEinrichtungAbteilungOrt
Behindertenbeauftragte der Stadt BambergBamberg
Behindertenbeauftragte des Landkreises Bamberg
Behindertenseelsorge in der Erzdiözese BambergErlangen
Beirat für Menschen mit BehinderungBamberg
Bezirk Oberfranken EingliederungshilfeBayreuth


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Bauförderung, Wohnförderung, Wohngeld, Lastenzuschuss, Behinderung

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