Sie befinden sich hier: Geld & Einkaufen / Finanzielle Förderungen / Erziehungsgeld /
Landeserziehungsgeld
Im Anschluss an das Elterngeld gewährt das Land Bayern Landeserziehungsgeld.
Das Landeserziehungsgeld kann unmittelbar im Anschluss an das Elterngeld gewährt werden, also auch schon im 2. Lebensjahr des Kindes, aber maximal bis zum 3. Geburtstag.
Höhe und Dauer des Landeserziehungsgeldes
- Für das erste Kind erhalten Eltern über sechs Monate hinweg einen Betrag von 150 €.
- Für das zweite Kind erhalten Eltern über 12 Monate hinweg einen Betrag von 200 €.
- Ab dem dritten Kind erhalten Eltern über 12 Monate hinweg einen Betrag von 300 Euro.
Wann wird die Leistung gewährt?
Das Landeserziehungsgeld beginnt, wenn die Auszahlung des Elterngeldes endet, der Leistungszeitraum hängt also davon ab, wie Sie sich beim Elterngeld entschieden haben. Das Landeserziehungsgeld beginnt frühestens im 13. Lebensmonat des Kindes und endet spätestens mit dem 36. Lebensmonat.
Das Landeserziehungsgeld wird nicht auf einkommensabhängige Leistungen angerechnet (z.B. ALG II), es bleibt als eigenständige Familienleistung anrechnungsfrei.
Es gelten folgende Einkommensgrenzen:
Das Landeserziehungsgeld ist einkommensabhängig, das heißt, es reduziert sich oder entfällt ganz, wenn das Einkommen der Familie die festgelegten Einkommensgrenzen überschreitet. Diese betragen derzeit
- für Paare 25.000 € netto jährlich
- für allein erziehende Eltern 22.000 € netto jährlich
Sind weitere Kinder vorhanden, erhöhen sich die Grenzen je Kind um 3140,- € netto. Der Bezug des Landeserziehungsgeldes wird an die Vorsorgeuntersuchungen U 6 bzw. U 7 geknüpft!
Eine volle Erwerbstätigkeit, die mehr als 30 Wochenstunden umfasst, schließt einen Anspruch auf Landeserziehungsgeld aus (bei Lehrer/-innen gilt eine Sonderregelung).
Eine Beschäftigung zur Berufsausbildung steht, unabhängig vom zeitlichen Umfang, dem Anspruch auf Landeserziehungsgeld nicht entgegen.
Informationen und Broschüren zum Landeserziehungsgeld erhalten Sie bei
- allen Schwangerenberatungsstellen (siehe Adressenverzeichnis)
- Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Oberfranken
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Tel. (0180) 1 90 70 50 (Mo – Do: 7.00 – 19.00 Uhr)
Mail: info(at)bmfsfjservice.bund.de
Linktipps:
Erziehungsgeld
98
Ermäßigte Eintrittspreise für Familien auf der Landesgartenschau
Der Migranten- und Integrationsbeirat der Stadt Bamberg wird neu gewählt. Das erste Mal wurde das...
Staatssekretär Josef Hecken und DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann eröffnen Unternehmenstag...